ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der LL Lauter, Leute. GmbH und ihren Auftraggeber*innen abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des/der Auftraggeber*in, welche die LL Lauter, Leute. GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die LL Lauter, Leute. GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 
§ 1 Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Sie sind Bestandteil aller Verträge zwischen der LL Lauter, Leute. GmbH (nachfolgend: „LL“) und dem/der Auftraggeber*in. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende, von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des/der Auftraggeber*in oder Nebenabreden werden, außer im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung (Post oder E-Mail) zu deren Geltung, nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend.
 
§ 2 Beauftragung
Jegliche Auftragserteilung bedarf der Schriftform (Brief, E-Mail). Sie ist wirksam durch Übersendung der unterschriebenen Auftragserteilung oder durch Annahme per E-Mail (ohne Unterschrift). 
 
§ 3 Vergütung
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Als Zahlungsweise gilt bis zu einer abweichenden vertraglichen Regelung als vereinbart: 50% bei Auftragsvergabe, 50% nach Abnahme des Arbeitsergebnisses. Abgaben an Verwertungsgesellschaften (GEMA usw.), Steuern, nutzungsrechtliche Abgeltungen, Zollgebühren und Abgaben zur gesetzlichen Künstlersozialversicherung trägt der/die Auftraggeber*in, auch wenn diese erst nachträglich erhoben werden.
 
§ 4 Durchführung / Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des Auftrags besteht für LL grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Wünscht der/die Auftraggeber*in während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der/die Auftraggeber*in zu vertreten hat, so kann LL eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht der LL, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Soll LL die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der/die Auftraggeber*in darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt LL die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

§ 5 Mitwirkung
Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, die zur Umsetzung des Auftrags nötigen Arbeiten zu unterstützen. Dies erfolgt durch die Benennung einer Kontaktperson, die als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht und ermächtigt ist, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags nötig sind. Alle zur Auftragserfüllung nötigen Informationen werden durch den/die Auftragegeber*in rechtzeitig angeliefert (digital, postalisch). Aus Lieferung nicht termingerechter Daten resultierender Mehraufwand wird nach Zeit zusätzlich berechnet. Sofern Arbeiten vor Ort nötig sind, werden zweckentsprechende Arbeitsräume mit Zugang zum Internet bzw. den zu betreuenden Systemen zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 3 Werktagen wird durch den/die Auftraggeber*in eine Antwort auf übergebene Arbeitsergebnisse abgegeben, oder sofern dies nicht möglich ist, wird eine Verzögerung des gesamten Projektverlaufes akzeptiert. LL verpflichtet sich, alle im Rahmen des Projektes gewonnenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben. Alle durch den/die Auftraggeber*in überlassenen Unterlagen und Dokumente werden auf Wunsch nach Beendigung der Zusammenarbeit umgehend zurückgesendet.
Der/die Auftraggeber*in versichert, dass er/sie zur Verwendung aller an LL übergebenen Materialien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Der/die Auftraggeber*in stellt LL von eventuellen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Verantwortung für sämtliche Inhalte (Marken, Ton, Bild, Text etc.) trägt der/die Auftraggeber*in.
 
§ 6 Herausgabe von Daten
LL ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber*in, dass die LL ihm/ihr Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat LL dem/der Auftraggeber*in Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von LL verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der/die Auftraggeber*in. LL haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des/der Auftraggeber*in entstehen.
 
§ 7 Haftung / Abnahme
Die Haftung von LL, ihrer Vertreter*innen und Erfüllungsgehilf*innen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht bei Verletzung von Gesundheit, Leib und Leben. Die Haftung von LL ist begrenzt auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens, die Haftung für entgangenen Gewinn des/der Auftraggeber*in ist ausgeschlossen. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des/der Auftraggeber*in. Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der/die Auftraggeber*in die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung seitens LL insoweit entfällt. LL haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie dem/der Auftraggeber*in zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der/die Auftraggeber*in selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. In keinem Fall haftet LL für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den/die Auftraggeber*in auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, die von LL erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber LL zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung der LL in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der/die Auftraggeber*in das Werk veröffentlicht oder die entsprechende Leistung vergütet. 

§ 8 Urheberrecht / Nutzungsrecht
Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte und sonstiger von LL erstellte Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der LL weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Die für die Nutzung erforderlichen und nicht wesentlichen Änderungen (wie Änderungen oder Ergänzungen redaktioneller Art) sind von der Rechteeinräumung umfasst. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte sowie die Weiterlizenzierung bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen LL und dem/der Auftraggeber*in. Die Nutzungsrechte gehen auf den/die Auftraggeber*in erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. LL überträgt dem/der Auftraggeber*in ausschließlich die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen non-exklusiven, einfachen Nutzungsrechte für die entsprechend vereinbarten Zeiträume sowie geographische und inhaltliche Erstreckung. Werden Entwürfe, Konzepte, Leistungen oder sonstige Werke erneut oder in deutlich größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der/die Auftraggeber*in verpflichtet, eine zusätzliche angemessene Vergütung für diese Nutzung zu zahlen. LL bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Ebenso ist LL berechtigt, ausgewählte Kund*innen bzw. Projekte nach Veröffentlichung als Referenz namentlich zu nennen. 

§ 9 Urhebernennung
Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, an geeigneter Stelle und auf branchenübliche Weise sowie auf allen Vervielfältigungsstücken (Hard- & Softkopien) LL als Urheber zu nennen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach § 13 UrhG.
 
§ 10 Ideen-Nutzung
Die von LL zur Abstimmung erstellten Ideen, Konzepte und Entwürfe dürfen seitens des/der Auftraggeber*in lediglich zur Anschauung und Prüfung genutzt werden. Jegliche Veröffentlichung, die weitere Bearbeitung für eigene Präsentationen oder die Bereitstellung an Dritte ist explizit untersagt.
 
§ 11 Verjährung / Aufrechnung
Eventuelle Ansprüche des/der Auftraggeber*in gegen LL verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten. Eine Aufrechnung des/der Auftraggeber*in mit Ansprüchen von LL ist nur zulässig, sofern die Ansprüche des/der Auftraggeber*in unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ansprüche und Rechte des/der Auftraggeber*in im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von LL abgetreten werden.
 
§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist, sofern nicht etwas abweichendes schriftlich vereinbart wurde, der Sitz von LL. Die Lieferung von Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des/der Auftrageber*in. Wenn der/die Auftraggeber*in keine gesonderte Anweisung erteilt, wählt LL die Versandart nach eigenem Ermessen aus. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber*in keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er/sie seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Geschäftssitz von LL  als Gerichtsstand vereinbart. 
 
§ 13 Weil ist so. 
Diese Bestimmung wird sicher selten gelesen, weil sie weit hinten steht. Und auf Platz 13. Manche finden das gruselig. Wir nicht.
 
§ 14 Schlussbestimmungen
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 
Stand 05/2022